Reform in Deutschland · 13. September 2026
Neue EU-Regeln für das Asylverfahren treten 2026 in Kraft
Bis spätestens Juni 2026 muss Deutschland die neue gemeinsame EU-Asylreform (GEAS) in nationales Recht umsetzen. Asylverfahren sollen dadurch einheitlicher und schneller werden.
GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem". Alle EU-Länder sollen dabei ähnlichere Regeln für Asylverfahren bekommen, damit es nicht so große Unterschiede zwischen den Ländern gibt.
Für Menschen aus Kamerun, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land Asyl beantragen, kann sich dadurch der Ablauf des Verfahrens ändern. KAGEDEV informiert, sobald die genauen deutschen Regeln feststehen.
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