KAGEDEV — Kamerunische Gemeinschaft in Deutschland e.V.
Plaidoyer · GleichberechtigungVeröffentlicht

Eine Rechtslage, zwei Antworten: Kameruns Gesetze zur Kinderehe müssen übereinstimmen

In Kamerun waren nach einer Erhebung von Girls Not Brides 38% der Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Gleichzeitig legt eine Verordnung von 1981 das heiratsfähige Alter für Mädchen bei 15 Jahren fest, während ein Gesetz von 2016 die Ehe unter 18 Jahren für beide Geschlechter verbietet. Wir fordern eine Klärung dieses Widerspruchs und einen erneuerten nationalen Aktionsplan mit eigenem Budget.

Veröffentlicht am 13. September 2026Als PDF herunterladen

Auf einen Blick

  • 38% Mädchen vor 18 verheiratet (Girls Not Brides)
  • Rechtslage widersprüchlich (15 vs 18 Jahre)
  • regionale Differenzen bis 60,1% im Norden
  • Aktionsplan 2020-2024 ausgelaufen
  • Zahlen aus unterschiedlichen Jahren, nicht vermischen

Zahlen im Überblick

38% vor 18 verheiratet
11,4% vor 15 (2014)
60,1%/58%/57,7% Nord/Extrême-Nord/Adamaoua (2011)
Heiratsalter 15 (1981) vs 18 (2016)

Worum geht es?

Die Rechtslage zur Kinderehe in Kamerun ist nicht eindeutig. Die Verordnung 81-002 vom 29. Juni 1981 legt in Artikel 52 das heiratsfähige Alter auf 15 Jahre für Mädchen und 18 Jahre für Jungen fest, mit der Möglichkeit von Ausnahmen. Ein Gesetz vom Juli 2016 (genaue Gesetzesnummer nicht bestätigt) verbietet die Heirat unter 18 Jahren für beide Geschlechter. Artikel 356 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs bestraft die Zwangsheirat von Personen unter 18 Jahren mit 5 bis 10 Jahren Haft. Eine formelle Aufhebung von Artikel 52 der Verordnung von 1981 ist nicht bestätigt. Dieser Widerspruch zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist eine offene Frage, die vor jeder öffentlichen Kommunikation eine juristische Prüfung erfordert. Die Folgen dieser Rechtslage für den Schulbesuch von Mädchen behandeln wir in unserem separaten Plaidoyer zum Schulabbruch in Nord, Extrême-Nord und Adamaoua.

Wen betrifft es?

Mädchen in ganz Kamerun, mit deutlichen regionalen Unterschieden. Nach der Erhebung EDS-MICS von 2011 lag der Anteil verheirateter Mädchen im Norden bei 60,1%, im Extrême-Nord bei 58% und in Adamaoua bei 57,7%. Familien, traditionelle Autoritäten und Schulen sind ebenfalls unmittelbar betroffen, da sie oft über den Verbleib eines Mädchens in der Schule oder ihre Verheiratung entscheiden.

Was zeigen die Daten?

Nach Angaben von Girls Not Brides waren 38% der Mädchen in Kamerun vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, das genaue Erhebungsjahr dieser Zahl ist noch zu bestätigen. Die Erhebung von INS und MINSANTE aus dem Jahr 2014 nennt 11,4% der Mädchen, die vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet waren. Weitere Zahlen sprechen von 22% der Jugendlichen, die verheiratet oder in einer Verbindung leben, und von 28% der Geburten vor dem 18. Lebensjahr, wobei das Erhebungsjahr dieser beiden Zahlen ebenfalls unklar ist und vermutlich auf die EDS-MICS-Erhebungen von 2011 oder 2018 zurückgeht. Diese Zahlen stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und Jahren. Sie dürfen nicht addiert werden und müssen jeweils mit ihrem eigenen Jahr zitiert werden. Regionale Daten der EDS-MICS von 2011 zeigen deutliche Unterschiede: 60,1% im Norden, 58% im Extrême-Nord, 57,7% in Adamaoua.

Warum besteht Handlungsbedarf?

Ein Land kann nicht gleichzeitig ein heiratsfähiges Alter von 15 Jahren und ein Mindestalter von 18 Jahren für die Ehe gesetzlich vorsehen. Diese Unklarheit betrifft nicht nur Juristen. Sie betrifft jedes Mädchen, dessen Familie sich auf die eine oder die andere Regel beruft. Der Nationale Aktionsplan, der von 2020 bis 2024 lief, ist ausgelaufen. Ob er erneuert wurde, ist derzeit nicht bestätigt. Ohne aktuellen Plan und ohne klare Rechtslage fehlt die Grundlage für konsequentes Handeln.

Was muss sich ändern?

  1. Erstens: Das Justizministerium soll innerhalb von zwölf Monaten eine offizielle Klarstellung zum Verhältnis zwischen Artikel 52 der Verordnung von 1981 und dem Gesetz von 2016 veröffentlichen. Indikator: Veröffentlichung dieser Klarstellung.
  2. Zweitens: MINPROFF soll gemeinsam mit dem Justizministerium innerhalb von achtzehn Monaten prüfen, ob Artikel 52 der Verordnung von 1981 formell aufgehoben werden muss, und das Ergebnis öffentlich machen. Indikator: Vorliegen des Prüfergebnisses.
  3. Drittens: MINPROFF soll für einen erneuerten Nationalen Aktionsplan gegen Kinderehe ein eigenes, ausgewiesenes Budget vorlegen, mit Laufzeit ab 2027. Indikator: Existenz eines veröffentlichten Plans mit Budgetlinie.
  4. Viertens: MINEDUB und MINESEC sollen in den Regionen Norden, Extrême-Nord und Adamaoua, wo die verfügbaren regionalen Daten von 2011 die höchsten Werte zeigen, den Verbleib von Mädchen in der Sekundarschule als eigenen Indikator im jährlichen Bildungsbericht erfassen. Indikator: Veröffentlichung dieser regionalen Daten.
  5. Fünftens: MINPROFF soll gemeinsam mit UNICEF und UNFPA eine aktualisierte Erhebung zur Kinderehe durchführen, da die regionalen Referenzzahlen von 2011 stammen. Indikator: Veröffentlichung neuer Erhebungsdaten.

An wen richten sich unsere Forderungen?

An das Ministerium für Frauenförderung und Familie, das für den Nationalen Aktionsplan zuständig ist. An das Justizministerium, das die Rechtslage klären muss. An die Ministerien für Grundschul- und Sekundarbildung, MINEDUB und MINESEC. An die traditionellen Autoritäten, die in vielen Regionen eine zentrale Rolle bei Eheentscheidungen spielen. Und an UNICEF, UNFPA und Girls Not Brides als technische Partner.

Was kann kurzfristig geschehen?

In den nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monaten kann das Justizministerium die Klärung zwischen Verordnung und Gesetz vorlegen. MINEDUB und MINESEC können in Norden, Extrême-Nord und Adamaoua beginnen, den Schulverbleib von Mädchen systematisch zu erfassen. MINPROFF kann parallel mit UNICEF und UNFPA die Vorbereitung einer neuen Erhebung beginnen, damit belastbare aktuelle Zahlen vorliegen, sobald der Aktionsplan erneuert wird.

Was ist langfristig nötig?

Langfristig braucht Kamerun eine Rechtslage ohne inneren Widerspruch und einen Aktionsplan, der über eine einzelne Laufzeit hinaus finanziert ist. Die regionalen Unterschiede, die die Daten von 2011 zeigen, deuten darauf hin, dass eine einheitliche nationale Antwort allein nicht ausreicht. Es braucht Ansätze, die auf die Situation in Norden, Extrême-Nord und Adamaoua zugeschnitten sind, in Zusammenarbeit mit den dortigen traditionellen Autoritäten.

Wie messen wir Fortschritt?

  • Wir schlagen folgende Indikatoren vor: die Veröffentlichung der juristischen Klarstellung zwischen Verordnung und Gesetz
  • das Ergebnis der Prüfung zu Artikel 52
  • die Existenz eines erneuerten Aktionsplans mit Budget
  • die jährliche Erfassung des Schulverbleibs von Mädchen in Norden, Extrême-Nord und Adamaoua
  • und die Veröffentlichung einer aktualisierten nationalen Erhebung zur Kinderehe

Unsere Haltung

KAGEDEV setzt sich für eine klare, widerspruchsfreie Rechtslage zur Kinderehe in Kamerun ein. Der rechtliche Punkt zu Artikel 52 der Verordnung von 1981 erfordert eine juristische Prüfung, bevor er öffentlich kommuniziert wird. Wir benennen die Grenzen der verfügbaren Daten offen, insbesondere die unterschiedlichen Erhebungsjahre, die nicht vermischt werden dürfen.

Dialog und Zusammenarbeit

Wir stehen im Austausch mit den zuständigen Ministerien und den internationalen Partnern, die zu diesem Thema arbeiten. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften ist bislang nicht dokumentiert. Wir würden einen solchen Austausch, insbesondere mit traditionellen Autoritäten in den betroffenen Regionen, begrüßen.

Quellen und Methodik

Girls Not Brides, Zahl zu Kinderehe in Kamerun (Erhebungsjahr zu bestätigen). INS/MINSANTE 2014. EDS-MICS 2011 für regionale Daten. Angaben zur Rechtslage: Verordnung 81-002 vom 29. Juni 1981, Gesetz von 2016, Strafgesetzbuch Artikel 356 Absatz 3. Angaben zum Nationalen Aktionsplan 2020-2024 basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Stand 2026.